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Neugestaltung des kemptener Hildegardisplatzes
19. Februar 2011

Wir fordern, im Rahmen der von der Stadt Kempten geplanten Neugestaltung des Hildegardisplatzes, vor den Ladengeschäften vom ADFC empfohlene Fahrradabstellanlagen zu installieren.

Worum geht es?

Die Bedeutung guter Fahrradstellplätze für die Förderung des Radverkehrs wird oft unterschätzt. Ob eine Fahrt mit dem Fahrrad unternommen wird, hängt auch von den Bedingungen an Quelle und Ziel ab. Wo Fahrräder bei Fahrtantritt schnell erreichbar sind und beim Abstellen am Zielpunkt sicher geparkt werden können, erleichtert dies die Fahrradnutzung.

Für den immer weiter zunehmenden Fahrradbestand gibt es weder quantitativ noch qualitativ ausreichend Fahrradstellplätze. Fahrraddiebstahl ist zum Massendelikt geworden. Aus Angst vor Diebstahl werden gute Fahrräder häufig nicht benutzt; stattdessen werden ältere, zumeist weniger sichere Fahrräder eingesetzt oder Radfahrten ganz unterlassen.

ADFC empfohlene Fahrrad-Abstellanlagen

In der Technischen Richtlinie TR 6102 (01.01) „Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen“ hat der ADFC Anforderungen an die Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Abstellanlagen formuliert. Nach diesen Technischen Richtlinien prüfen unabhängige Institute im Auftrag des ADFC die Abstellanlagen.

Erfüllen Abstellanlagen die festgelegten Anforderungen, werden sie vom ADFC empfohlen.

Eine Liste mit ADFC empfohlenen Abstellanlagen wird im Internet veröffentlicht. http://www.adfc.de/1852_1

Programm für Fahrradstellplätze

Stellplätze für Fahrräder benötigen nur etwa ein Achtel der Fläche eines Kfz-Stellplatzes und kosten bei vergleichbaren Ausführungen höchstens 10 % davon. Flächen und Mittel sollten deshalb bevorzugt für Fahrradstellplätze genutzt werden.

NRW hat beispielsweise Richtzahlen für notwendige Fahrradstellplätze in seiner Landesbauordnung. Diese schreiben für Läden und Geschäftshäuser einen Fahrradstellplatz je 14 m² Verkaufsfläche vor.

Kosten

Die Höhe der Investitionskosten für einen Fahrradstellplatz hängt von der technischen Ausrüstung, den Grunderwerbskosten und den Baukosten (Anlage, Montage, Überdachung) ab. Ohne Grunderwerb kosten einfache, verzinkte Bügel ca. 60–120 €, Fahrradboxen ca. 500–1000 € und automatische Parkhäuser ab ca. 2500 € je Stellplatz. Abschließbare Fahrradrundhäuser nach dem Modell des „Hamburger Fahrradhauses“ mit jeweils 12 Stellplätzen kosten je nach Hersteller zwischen 4500 und 5500 €. Zum Vergleich: Ein einzelner Autostellplatz kostet zwischen 3.500 € und 35.000 €. Bei den Betriebskosten fallen Reinigung, Wartung und Instandhaltung der Anlage sowie das Entfernen ungenutzter Alt-Fahrräder an.

(aus ADFC > Fakten - Argumente - Forderungen > „Vom Fahrradständer zum Abstellsystem“)